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EU: Durchbruch für Bürgerenergie

  • Bürgerenergie Bayern
  • 16. Juni 2018
  • 1 Min. Lesezeit

EU beschließt Durchbruch für Bürgerenergie: Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften werden als Akteure auf dem europäischen Energiemarkt anerkannt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Bürgerenergie-Gesellschaften nicht von großen Konzernen kontrolliert oder übernommen werden können. Die Erneuerbaren-Richtlinie sieht weiterhin vor, dass sich grundsätzlich jeder EU-Bürger – alleine oder im Rahmen einer Gemeinschaft – mit selbst produziertem Ökostrom versorgen darf, ohne dabei durch unverhältnismäßig hohe Abgaben oder diskriminierende Bedingungen eingeschränkt zu werden. Als „Prosument“ darf man demnach selbst produzierte Energie nicht nur verbrauchen, sondern auch speichern und weiterverkaufen!

 
 
 

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BÜRGERENERGIE BAYERN e. V.:

Wir bündeln die gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Interessen der bayerischen Energiewirtschaft in Bürgerhand. 

Dazu gehören rund 250 bayerische Bürgerenergiegenossenschaften (circa ein viertel aller deutschen BEGs) aber auch Gemeinde- und Stadtwerke, welche sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, und alle anderen Gesellschaften die regenerative Bürgerenergieanlagen betreiben.

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