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Bürgerenergie Bayern

EU: Durchbruch für Bürgerenergie


EU beschließt Durchbruch für Bürgerenergie: Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften werden als Akteure auf dem europäischen Energiemarkt anerkannt. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Bürgerenergie-Gesellschaften nicht von großen Konzernen kontrolliert oder übernommen werden können. Die Erneuerbaren-Richtlinie sieht weiterhin vor, dass sich grundsätzlich jeder EU-Bürger – alleine oder im Rahmen einer Gemeinschaft – mit selbst produziertem Ökostrom versorgen darf, ohne dabei durch unverhältnismäßig hohe Abgaben oder diskriminierende Bedingungen eingeschränkt zu werden. Als „Prosument“ darf man demnach selbst produzierte Energie nicht nur verbrauchen, sondern auch speichern und weiterverkaufen!

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