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ENERGIEGIPFEL 2019

Damit Bayern
Bürgerenergie-
Land bleibt!

POSITIONEN ZUM BAYERISCHEN ENERGIE GIPFEL 2019


Wir haben uns in allen vier Arbeitsgruppen des Energie Gipfeles 2019 der bayerischen Staatsregierung beteiligt. Unser Ziel war dabei eine Bayerische Energiepolitik, die die Ziele der Klimaschutzkonferenz von Paris 2015 auch in Bayern umsetzt und die gerechte und sichere Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in Bayern schafft!

 

Wir danken den Verantwortlichen im Ministerium für die Organisation.
Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen sind jedoch überwiegend schockierend.

 

Acht Jahre nach Fukushima und dem ambitionierten Energiewende-Konsens im Landtag ist Bayern keinen Schritt weiter. Seit 2007 wurde kaum ein Gramm CO2 gespart. Bayern schafft seine Energiewende-Ausbauziele nicht. Bayern bremst die Bürgerenergie und stärkt Konzerne, verhindert Heimatwindkraft und plant zugleich eine stärkere Import-Abhängigkeit von Erdgas. 

 

Derzeit liegen viele Investitionen brach, der dezentrale und regionale Ausbau der Erneuerbaren Energien ist aufgrund schlechter politischer Rahmenbedingungen komplett ins Stocken geraten ist. 

 

Auch hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen sind maßgebliche Akteure wie beispielsweise die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft oder die Industrie- und Handelskammer nicht bereit oder in der Lage die Erkenntnisse in die Tat umzusetzen.

 

In der Bundesregierung sind bayerische Spitzenpolitiker an wichtigen Schaltstellen für mehr Klimaschutz und Energiewende vertreten. Deshalb adressieren wir die unten stehenden Forderungen nicht zuletzt an die bayerische Vertretung in Berlin.


Bürgerenergie in Bayern braucht gerechte und sichere Rahmenbedingungen!

Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene dürfen keine Nachteile für Bürgerenergie-Projekte mit sich bringen. Bürgern, Genossenschaften, Kommunen, kleineren Unternehmen muss es auch weiterhin noch möglich sein, Erzeugungsanlagen zu bauen und zu betreiben,  da diese Gesellschaften durch Beteiligungen Akzeptanz vor Ort schaffen. Gesetze und Regelungen dürfen nicht vor allem die Interessen von Großinvestoren stärken!

 

Bürgerenergie braucht faire Wettbewerbsbedingungen,
Akteursvielfalt und kommunalen Gestaltungsspielraum, sowie die Förderung regionaler Kreisläufe und Wertschöpfung!

Dabei gilt es vor allem aktuelle gesetzliche Hürden abzubauen!


Schluss mit 10-H

Zum Beispiel bundesweit einheitliche Rechtsgrundlagen für erneuerbare Energie!

Sonderwege, wie 10-H in Bayern oder nicht länderübergreifend harmonisierte Winderlasse, verzerren die Wettbewerbsbedingungen für bayerische Bürgerenergiegesellschaften.

 

Echte Privilegien für echte Bürgerenergieprojekte
(Genossenschaften) wären beispielsweise kleine, regionale Bürgerenergieprojekte von der Ausschreibungspflicht ausnehmen! (Bis zu 6 Windräder oder 18 MW / Bis zu 5 MW für PV-Anlagen)

 

Befreiung von Abgaben auf Strom für Bio-Methanisierung!

Sektorkopplung und Speichertechnologien werden derzeit nicht ausreichend gefördert.

Beispielsweise ohne die Freistellung der Sektorkopplung von Umlagen können Energiedrehscheiben wie Bio-Methanisierungsanlagen nicht umgesetzt werden.

 

Entbürokratisierung des Zubaus Erneuerbarer Energien,

angefangen mit der Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf vor Ort erzeugten und verbrauchten erneuerbaren Strom, ist dringend erforderlich.

 

Des Weiteren fordern wir die Herstellung eines Wettbewerbs,
der Bürgerinnen und Bürgern eine faire Chance auf dem Energiemarkt ermöglicht, angefangen mit einem nationalen CO2-Mindestpreis zur Herstellung der Kostenwahrheit für die fossile Energieerzeugung.

 

Die Direktvermarktung muss gestärkt werden.

Die Bundesregierung muss deshalb endlich die versprochenen regionalen Herkunftsnachweise in die Tat umsetzen und ProsumentInnen und Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften unternehmerische Bewegungsfreiheit geben. Angefangen mit dem Recht, überschüssigen Strom an seine Nachbarn verkaufen zu dürfen, ohne durch aufwändige Verfahren und nicht gerechtfertigte Entgelte belastet zu werden.

 

Sonderausschreibungen für Windkraft an Land und Photovoltaik von je 4GW

Um die Lücke zum Klimaziel 2020 nicht noch weiter zu vergrößern, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgelegten Sonderausschreibungen für 2019 und 2020 zügig umsetzen und für Bürgerenergieakteure verfügbar machen.

 

Keine Blockade europaweiter Rechte für Energie-ProsumentInnen

Die Bundesregierung muss die aktuellen Pläne der EU für neue europaweite Rechte von Energie- ProsumentInnen unterstützen und nicht weiter blockieren. Die lokale Synchronisation von Erzeugung und Verbrauch sowie einfachere Eigenverbrauchs-, Mieterstrom- und Quartiersversorgungs-Konzepte werden damit möglich.

 

Förderung von Quartiersspeichern
Beispielsweise durch die Öffnung des bayerischen 10.000 Häuserprogramms auch für Quartiersspeicher, da dort über Skaleneffekte der Preis pro gespeicherter kWh deutlich günstiger werden kann.

 

Bayerische Clearingstelle Energie
zur Koordination und Schlichtung zwischen verschiedenen Behörden, Institutionen, Trägern zur schnelleren Abwägung von Genehmigungshemmnissen (z.B. Koordination von UNB, HNB, LfU, Immissionsschutz, Denkmalschutz etc.)

 

Ordnungspolitischer Rahmen für Kommunen
zum Beispiel Rechtssicherheit für Klima-B-Pläne mit PV-Pflicht und Anschlusszwang für Wärmenetze oder verpflichtendes Energiemanagementsystem für öffentliche Gebäude

Alle Institutionen, die am Energie-Gipfel 2019 beteiligt waren finden sie hier.

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