Todesurteil für Mieterstrom?
- Bürgerenergie Bayern
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Aktualisiert: vor 12 Minuten
Kampf um Teilhabe: Werden Millionen Mieter vom Solarstrom ausgeschlossen?
Es klingt wie ein schlechter Witz, aber es ist eine ernsthafte Bedrohung: Bald könnten Millionen Mieter von der Energiewende ausgeschlossen sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können selbst Stromleitungen im Mehrparteienhaus plötzlich als „öffentliches Netz“ gelten.
Die Betonung liegt auf „können“: Mieterstrom bleibt rechtlich möglich. Doch fehlende gesetzliche Klarheit sorgt derzeit für unnötige Blockaden. Erste Netzbetreiber haben bereits Genehmigungen für Mieterstromprojekte ausgesetzt.
Die Konsequenz: Mietergemeinschaften, die sich mit Sonnenstrom vom Dach versorgen wollen, gelten plötzlich als Netzbetreiber. Das bringt wahnsinnige Pflichten, massive Bürokratie und Kosten mit sich, die jedes Projekt unmöglich machen.

Himmelschreiende Ungerechtigkeit!
Die Bürgerenergie Bayern e.V. kritisiert diese Entwicklung scharf. „Das ist nichts anderes als das Todesurteil für Mieterstrom – auf dem Rücken von Millionen Mieterinnen und Mietern“, meint Markus Käser von der Landesvereinigung Bürgerenergie Bayern e.V. „Nur noch Hausbesitzer sollen Sonnenstrom direkt nutzen dürfen? Das wäre eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.“
“An die Adresse der Bundesregierung: Jahrelang habt ihr nichts für die lokalen Strommärkte und Bürgerenergie getan – jetzt ein Schritt vor, und nun gleich wieder zwei zurück!“, tobt Käser. Millionen Mieter werden aus der Energiewende gekickt. Solarflächen auf Dächern bleiben ungenutzt und Innovationen wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werden abgewürgt – obwohl EU-Recht Energy Sharing garantiert!
Bürgerenergie Bayern: Scharfe Kritik an der Politik
„Ohne Mieterstrom keine Energiewende! Wenn die Politik jetzt nicht handelt, wird Sonnenstrom zum Luxusgut für Eigenheimbesitzer. Millionen Mieter werden ausgesperrt – während große Stromkonzerne und Stadtwerke ihre Marktanteile sichern. Das ist ein Angriff auf die lokale Bürgerenergie. Mieterstrom ist Klimaschutz und soziale Teilhabe zugleich – und darf nicht mutwillig blockiert werden!“, so Markus Käser.
Von den Netzbetreibern erwarten wir, dass sie klar signalisieren: Mieterstrom wird ermöglicht, unterstützt und durch eine praxisnahe Auslegung konstruktiv begleitet.

Mieterstrom retten, Energy Sharing ermöglichen - jetzt!
Der Bundesgesetzgeber muss schnell nachbessern. Beispielsweise durch die Einführung des Begriffs „Hausverteileranlage“ (§ 3 Nr. 24c EnWG). Dadurch würde klargestellt, dass Leitungen innerhalb eines Gebäudes nicht als öffentliches Netz gelten. Verbraucher-Erzeuger-Gemeinschaften sind der Booster der dezentralen Energiewende. Statt weitere Hürden aufzubauen sollte die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen und das im Rest von Europa mittlerweile etablierte EnergySharing auch in nationales Recht umsetzen. Denn diese gemeinschaftlichen Lösungen belasten das öffentliche Netz nicht, sie entlasten es sogar, weil sie den Strom direkt vor Ort verbrauchen, wenn er mit der Solaranlage erzeugt wird! Bürger müssen endlich Strom aus lokalen Wind- und Solarparks unkompliziert gemeinsam nutzen dürfen.
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